ADR-Gegfahrgut

Gefahrgut-Ausbildung

Gemäß ADR – Gefahrgutrecht

 

Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.

Sie erhalten die Möglichkeit, die Schulung intensiv mit einem Kompaktlehrgang oder berufsbegleitend auch an Sonnabenden durchzuführen.

Inhalte

  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Ladungssicherung

  • Kennzeichnung, Umweltschutz u.v.m.

Inhalte

  • ADR- Aufbaukurs- Tank: 1,5 Tage

  • ADR- Basiskurs: 2,5 Tage

  • ADR- Fortbildung: 1,5 Tage

ADR / Gefahrgut Tank

Die Schulung „Aufbaukurs Tank“ müssen Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt werden, absolvieren.
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, absolvieren.
  • Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern und einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ absolvieren.

Im Mittelpunkt dieses Kurses stehen die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugführer, die diesen Kurs absolvieren müssen. 

ADR Gefahrgutfahrer Fortbildung

Um Ihre ADR Bescheinigung zu verlängern, müssen Sie die Fortbildung innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres besuchen und die anschließende IHK-Prüfung bestehen.

Die Befähigung gefährliche Güter zu befördern ist zeitlich, auf 5 Jahre, befristet . Bis zum Tag des Ablaufdatums müssen Sie eine Fortbildung absolviert haben.

Schwerpunkte:

  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers (z.B. die besonderen Vorschriften hinsichtlich Verpackung)
  • Ladungssicherung
  • Kennzeichnung, Umweltschutz u.v.m.